Ihre Beratung zur Arzt-Niederlassung
Bei der Arzt-Niederlassung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können eine bestehende Praxis übernehmen oder eine komplett neue Praxis eröffnen. Für beide Varianten gibt es gute Gründe. Letztendlich entscheiden die jeweiligen Bedingungen des konkreten Falls, welche der beiden Alternativen die Bessere ist. Worauf Existenzgründer achten sollten, stellen wir auf diesen Seiten so kurz und dennoch klar wie möglich vor. Einen ersten Kontakt zu Experten und weiterführende Seiten stellen wir ebenfalls bereit.
Unterschied Vertragsarzt, niedergelassener Arzt bzw. Privatarzt
Wenn Sie bei Ihrer Arzt-Niederlassung aber nun erst einmal vor der Frage stehen: Übernehmen oder gründen? Dann stehen Sie jeweils vor unterschiedlichen Herausforderungen. Während bei Übernahmen vor allem Such- und Verhandlungsfragen zu bewältigen sind, ist eine Gründung vor allem durch Kammervorgaben sowie organisatorische und finanzielle Herausforderung gekennzeichnet. Und die Standortfrage ist von höchster Bedeutung. In all diesen Bereichen können Planungsfehler langfristige negative Folgen zeitigen. Deshalb sollten alle Schritte genau überprüft werden, bevor jede Teil-Entscheidung gefällt wird. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an, damit Ihnen in dem Punkt von Anfang an keine Fehler unterlaufen.
Starten wir mit einer kleinen, aber für Sie nicht irrelevanten Unterscheidung. Schneller erklärt ist die Niederlassung als Arzt: In dem Fall arbeiten Sie frei als Privatarzt oder z.B. Psychotherapeut. Sie rechnen mit Ihren Patienten selbst ab. Sie sind damit zwar niedergelassener Arzt – haben aber nicht gleich die begehrte kassenärztliche Zulassung: Denn nur mit Ihr haben Sie das Recht, an der ärztlichen Versorgung der GKV-Patienten (GVK = gesetzliche Krankenversicherung) teilzunehmen und mit den Krankenversicherungen direkt abzurechnen. Sie werden dadurch zum sogenannten Vertragsarzt. Die kassenärztliche Zulassung erfolgt über die regionale Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanungsrichtlinie vom G-BA definiert, wie viele Ärzte pro Einwohner benötigt werden.
Da der Bedarf in vielen, vor allem städtischen Gebieten gedeckt ist, haben Berufseinsteiger verschiedene Optionen für die Arzt-Niederlassung:
- Sie lassen sich in einer gut laufenden Praxis als zusätzlicher Arzt einstellen.
- Sie versuchen Ihr Glück erst einmal als niedergelassener Arzt ohne Zulassung. Das kann bisweilen sogar deutlich attraktiver sein und ist bei Psychotherapeuten auch nicht unüblich.
- Sie erben eine kassenärztliche Zulassung von einem Verwandten oder kaufen Sie bei einer Praxisübernahme direkt mit.
Arzt-Niederlassung: Ja! Aber nur nach optimalen Konditionen
Mit jeder Arzt-Niederlassung oder Praxis-Übernahme sind beträchtliche Investitionen verbunden. Das beginnt bei Hausarztpraxen meist mit rund 100.000 Euro. Der Preis variiert jedoch stark in Abhängigkeit von Fachrichtung und Lage. Generell gilt: je spezieller und technischer, desto höher der Betrag. Dafür werden dann nahezu immer Darlehen benötigt. Da Konditionen und Kreditbedingungen je nach Kreditinstitut stark variieren, kommt der Auswahl des Finanzierungspartners größte Bedeutung zu. Um die beste Lösung zu finden, bedarf es eines verhandlungssicheren Marktkenners. Sie haben den Bedarf? Wir haben die Erfahrung. Vermeiden Sie vor allem bei der Praxisfinanzierung langfristige Fehler.