Für Apotheker

Apotheken­a­uflösung: ohne Nachfolge schließen

Apothekenauflösung: Wie Sie Ihre Apotheke korrekt und ohne Nachfolge schließen

Eine Apothekenauflösung ist eine komplexe und emotionale Herausforderung, die mit vielen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen verbunden ist. Oftmals werden Apothekeninhaber am Ende ihrer beruflichen Laufbahn mit der harten Realität konfrontiert, dass ihre Apotheke keinen Nachfolger findet und der Betrieb eingestellt werden muss.  

Um hierbei keinen finanziellen Verlust zu erleiden, ist es entscheidend, diesen Prozess sorgfältig zu planen und durchzuführen. So stellen Sie sicher, dass Sie das Sie Ihre Karriere erfolgreich abschließen und Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen können. 

Bei einer Apothekenauflösung gilt es, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Fallstricke zu vermeiden. Welche das sind, und wie Sie sich im Ernstfall auf eine Auflösung vorbereiten, um unnötige Kosten zu vermeiden, erläutern wir im Folgenden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen an uns haben, dann sprechen Sie uns gerne an. 

Die Apotheke bis zum Schluss attraktiv halten

Mit den passenden Tipps und dem Heranziehen professioneller Hilfe für die Nachfolgersuche lässt sich eine Apothekenauflösung in vielen Fällen vermeiden. Das Risiko ist dennoch real – und auch Apotheken in bisher gut besuchten Innenstädten sind nicht vor dem Risiko einer Schließung ohne Nachfolge gefeit. Im Jahr 2024 gab es mehr als 300 Apothekenauflösungen, da bis zur Schließung kein Nachfolger gefunden werden konnte. 

Wenn es darum geht, dass Ihre Apotheke vielleicht doch noch von einem Nachfolger übernommen werden könnte, sollte sie für diese maximal attraktiv sein. Deshalb sollten Sie Ihre Apotheke bis zum allerletzten Tag attraktiv und betriebsbereit halten. 

Die wichtigsten Schritte zur Apothekenschließung ohne Nachfolge

Sollte sich trotz größter Bemühungen kein Nachfolger für Ihre Apotheke finden, gibt es bei der Apothekenauflösung einige bürokratische Hürden zu beachten.  

Rechtliche Vorgaben und Fristen

Bevor Sie Ihre Apotheke schließen, müssen Sie sich mit den rechtlichen Fristen und Vorgaben vertraut machen. In den meisten Bundesländern ist klar geregelt, gibt es spezifische Vorgaben, wann und wie eine Apotheke abgemeldet werden muss. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen folgende Vorschriften unbedingt eingehalten werden: 

  • Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen ordnungsgemäß zurückgegeben werden, da sie mit Betriebsaufgabe erlöschen.  
  • Steuerlichen Angelegenheiten wie die Abmeldung beim Finanzamt, Abschlussbilanzen und die Abgabe der letzten Steuererklärungen müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden.  
  • Melden Sie sich auch bei den Krankenkassen und den für die Abrechnung zuständigen Stellen ab (Teil 2), um den Abrechnungsprozess ordnungsgemäß abzuschließen (Teil 1). 

Denken Sie rechtzeitig an eine professionelle Beratung und ziehen Sie eine rechtliche Unterstützung hinzu. Wir haben den Überblick über die ordnungsgemäße Vorgehensweise und alle wichtigen Instanzen, die Sie informieren sollten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung Ihrer Apothekenauflösung 

Abmeldung bei Behörden und Kammern

Die Abmeldung bei Behörden und Kammern umfasst nicht nur die Apothekerkammer, sondern auch die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Kommune. Nach § 2 Abs. 5 ApoG ist die Schließung mindestens vier Wochen vorher den zuständigen Behörden anzuzeigen. Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihre Mitgliedschaften bei Berufsverbänden und andere berufsbedingte Verpflichtungen zu kündigen, z.B. Kooperationen mit Krankenkassen. 

Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit den jeweiligen Institutionen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt und fristgerecht durchführen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Instanzen Sie kontaktieren sollen, melden Sie sich gerne bei einem Expertenteam, das Ihnen bei der Apothekenauflösung helfen kann.  

Finanzielle und logistische Herausforderungen

Miet- und Pachtverträge beenden

Ein entscheidender Punkt bei der Apothekenauflösung ist das ordnungsgemäße Beenden von Miet- oder Pachtverträgen. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, prüfen Sie Ihre Verträge genau auf Kündigungsfristen und andere vertragliche Verpflichtungen wie eventuelle Renovierungsarbeiten.  

Tipp: Wenn eine Nachnutzung der Räumlichkeiten bereits in Sicht ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter oder der Vermieterin über eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags zu verhandeln. 

Verkauf oder Entsorgung der Apothekeneinrichtung

Nach der Apothekenauflösung müssen Sie sich um den Verkauf oder die Entsorgung der Apothekeneinrichtung kümmern. Hierbei sollten Sie den Wert der Einrichtung realistisch einschätzen und mögliche Käuferinnen und Käufer frühzeitig ermitteln. Alternativ können Sie die Einrichtung auch über spezialisierte Auktionshäuser oder Online-Plattformen verkaufen. 

Tipp: Die fachgerechte Entsorgung von unbrauchbarer Ausstattung und Restbeständen ist ebenfalls wichtig, um umweltrechtliche Vorgaben einzuhalten und Kosten zu minimieren. 

Ein eigenes Tippgebermodell kann ebenfalls eine wertvolle Methode sein, damit Sie passende Käuferinnen und Käufer für Ihr Inventar und Ihre Restbestände finden können. Indem Sie frühzeitig ein Netzwerk von Tippgebern aufbauen, etwa Pharma-Beratende, Investoren, Franchise-Unternehmen, Apothekerverbände und Immobilienmakler, die auf Gewerbeimmobilien spezialisiert sind, aufbauen, können Sie wertvolle Kontakte knüpfen. 

Wichtig: Stellen Sie dabei sicher, dass alle Tippgeber vertraulich und diskret vorgehen, um sich zu schützen. Dafür bieten sich Geheimhaltungsvereinbarungen und eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung an.  

Unser Expertenteam arbeitet seit vielen Jahren in der Branche und ist bestens vernetzt. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihr Tippgeber-Netzwerk zu erweitern und entsprechende rechtliche Vorbereitungen zu treffen.  

Umgang mit Restbeständen und Medikamenten

Achten Sie darauf, dass der Warenbestand kontrolliert abgebaut wird, um Überbestände zu vermeiden, die nach der Schließung entsorgt werden müssen.  

Tipp: Rabatte und Sonderaktionen können Ihnen dabei helfen, Restbestände zu verkaufen.  

Der weitere Umgang mit Restbeständen, insbesondere von Medikamenten, erfordert besondere Sorgfalt. Nicht verkaufte oder abgelaufene Medikamente müssen fachgerecht entsorgt werden, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Es gibt spezielle Entsorgungsdienste, die sich auf die sichere Beseitigung von Arzneimitteln spezialisiert haben.  

Tipp: Stellen Sie unbedingt sicher, dass dieser Prozess ordnungsgemäß dokumentiert wird, um spätere Probleme zu vermeiden. 

 Mitarbeitende informieren und absichern

Fazit: Eine gut geplante Apothekenauflösung minimiert Verluste

Ihre Mitarbeiter sollten frühzeitig über die geplante Apothekenschließung informiert werden. Mitunter gibt es Mitarbeitende, die seit vielen Jahren für Sie arbeiten und von der Apothekenauflösung besonders hart getroffen sind. Bei einer Apothekenauflösung sollten Sie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachten, insbesondere in Bezug auf Kündigungsfristen und Abfindungen. Durch einen transparenten und fairen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Apothekenauflösung können Unsicherheiten oder gar rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.  

Tipp: Ihre Mitarbeitenden sollten Sie immer als Erstes über eine mögliche Schließung informieren. Möglicherweise findet sich ein Kollege oder eine Kollegin, der/die ihren Betrieb auch gerne weiterführen möchte, sodass eine vollständige Apothekenauflösung vermieden werden kann.  

Fazit: Eine gut geplante Apothekenauflösung minimiert Verluste

Die Apothekenauflösung ist ein komplexer Prozess, der organisatorisch herausfordernd sein kann. Eine gute Planung kann helfen, dies zu vermeiden. Indem Sie die wesentlichen Schritte für eine Apothekenauflösung befolgen, können Sie unnötige Kosten und rechtliche Konsequenzen vermeiden. Die zentralen Punkte sind insbesondere: 

  • die Einhaltung rechtlicher Vorgaben 
  • die fristgerechte Abmeldung bei Behörden 
  • die ordnungsgemäße Kündigung von Mietverträgen 
  • sowie der Verkauf oder die Entsorgung Ihrer Apothekeneinrichtung.  

Generell lohnt es sich, frühzeitig einen Experten zu Rate zu ziehen, um rechtliche und finanzielle Fallstricke zu vermeiden.  

Steht eine potenzielle Apothekenauflösung bevor, sollten Sie den Wert Ihrer Apotheke bis zum Schluss erhalten.