Für Ärzte

Hygienemanagement: Hygiene in der Arztpraxis

Hygienemaßnahmen: Was muss genau beachtet werden?

Um für ausreichend Hygiene in der Arztpraxis zu sorgen, sind Desinfektion und Sterilisation die zwei wesentlichen Eckpfeiler. Während die Desinfektion darauf abzielt, Keime auf Oberflächen und Instrumenten abzutöten, sorgt die Sterilisation für die vollständige Beseitigung aller Mikroorganismen. In jeder Arztpraxis sollten klare Protokolle vorhanden sein, um diese Maßnahmen regelmäßig durchzuführen. Auf einer solcher Checkliste sollten, stark zusammengefasst, folgende Aspekte berücksichtigt werden:  

  • Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen 
  • Reinigung und Sterilisation von medizinischen Instrumenten nach jeder Nutzung 
  • Tragen persönlicher Schutzkleidung (Handschuhe, Mundschutz und Einwegkittel) 
  • Regelmäßige Händehygiene 
  • Abfallentsorgung nach speziellen Vorschriften 

 

Der Hygieneplan in der Arztpraxis

Jede Praxis ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen individuellen Hygieneplan zu erstellen. Mit einem schriftlichen Dokument wird festgehalten, welche Hygienemaßnahmen in der Praxis durchgeführt werden müssen. Eine Vorlage, an der Sie sich orientieren können, bietet Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung.  

Dieser Plan legt fest, wie oft und in welcher Form die Desinfektion von Oberflächen, die Aufbereitung von Instrumenten und die Schulung des Personals erfolgt sind. Jeder Hygieneplan sollte individuell an die räumlichen und personellen Gegebenheiten der Praxis angepasst sein, gewissenhaft durchgeführt und kontrolliert werden und regelmäßig aktualisiert werden. 

 

Wer ist für die Einhaltung der Hygiene in der Praxis zuständig?

In der Regel ist ein Hygienebeauftragter für die Überwachung der Hygiene in der Arztpraxis zuständig. Allerdings liegt die finale Verantwortung bei der Praxisleitung, die dafür sorgt, dass alle Vorschriften korrekt umgesetzt werden. 

Die Rolle des Hygienebeauftragten

Der oder die Hygienebeauftragte ist dafür verantwortlich, dass alle Hygienestandards eingehalten werden und fungiert als Ansprechpartner für das gesamte Team. Zu seinen Aufgaben gehört neben der Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften auch die Organisation von Hygieneschulungen sowie die Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans. Zudem führt er regelmäßige Hygienebegehungen durch, um potenzielle gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. 

Ist ein Hygienebeauftragter Pflicht?

In vielen Fällen ist die Benennung eines Hygienebeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in größeren Praxen. Auch kleinere Praxen profitieren jedoch von einem klaren Hygienekonzept, das durch einen speziell geschulten Hygienebeauftragten unterstützt wird. 

Was versteht man unter Hygienemanagement in der Arztpraxis?

Unter dem Terminus Hygienemanagement” werden alle systematischen Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. In einer Arztpraxis sind diese Maßnahmen besonders wichtig, da hier täglich viele potenziell infektiöse Patientinnen und Patienten betreut werden. Um das Risiko von Infektionen zu minimieren und die Sicherheit von Personal und Patienten zu gewährleisten, ist die Planung, Durchführung und Überwachung dieser Maßnahmen für die Hygiene in der Arztpraxis gesetzlich vorgeschrieben.  

Hygienemaßnahmen: Was muss genau beachtet werden?

Die Bedeutung der Hygiene in einer Arztpraxis ist von enormer Tragweite. Um Infektionen vorzubeugen und sowohl Patienten als auch das Praxispersonal zu schützen, muss ein effektives Hygienemanagement etabliert werden. Jede Praxis in Deutschland ist deshalb verpflichtet, strenge Hygienevorschriften zu befolgen, einschließlich der Benennung eines Hygienebeauftragten und der Durchführung regelmäßiger Hygieneschulungen für das gesamte Personal. Das Einhalten dieser Hygienevorschriften ist zudem auch Teil des Qualitätsmanagements einer Praxis.

In diesem Artikel möchten wir beleuchten, wie Sie ein funktionierendes Hygienemanagement etablieren, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus zeigen wir die Konsequenzen auf, die Ihnen bei einer Nichteinhaltung drohen und mit welchen Versicherungen Sie diese Risiken abfedern können. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam.

Rechtliche Folgen bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Patienten oder Mitarbeitende durch mangelnde Hygiene in der Arztpraxis geschädigt werden, drohen hohe Bußgelder, Regressforderungen oder im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.  

Ein Fallbeispiel hierfür ist ein Orthopäde aus Reutlingen, dem vom zuständigen Berufsbezirksgericht berufswidriges Handeln vorgeworfen wurde. Konkret lagerte er Lebensmittel unmittelbar in der Nähe von medizinischen Instrumenten, stellte keine richtlinienkonformen Waschmöglichkeiten im OP-Bereich zur Verfügung, die Flächendesinfektion erfolgte mit einem nicht zugelassenen Hautdesinfektionsmittel und es war kein Personalschutzkonzept, keine Schutzkleidung und keine ausreichende räumliche Trennung von Verwaltungs- und Arbeitsräumen erkennbar. Die Stadt Reutlingen hatte gegen Ihn eine Anordnung mit sofortiger Vollziehung erlassen, demzufolge er seine Praxis nur mit besonderen Auflagen weiterführen durfte.  

Praxisinhabende können rechtlich haftbar gemacht werden, wenn nachweisliche Hygienemängel vorlagen. Neben finanziellen Schäden kann dann auch der Verlust der Approbation oder Betriebserlaubnis drohen. Regelmäßige Hygienebegehungen und die korrekte Dokumentation der Hygienemaßnahmen sind daher essenziell, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. 

Absicherung durch Versicherungen

Um die finanziellen Risiken bei Hygieneverstößen abzufedern, gibt es verschiedene Versicherungen, die Ihre Arztpraxis schützen können: 

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht resultieren, einschließlich Hygienevorschriften. Sollte es zu einer Klage kommen, übernimmt sie die Kosten für Anwälte und eventuelle Entschädigungen. Unser Expertenteam ist für ebendiesen Fall bestens aufgestellt und steht Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit einem Ansprechpartner aus Ihrer Region auf.  

Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Falle einer Schließung der Praxis wegen Hygienemängeln, zum Beispiel nach einer behördlichen Anordnung, deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung den Einkommensausfall sowie laufende Fixkosten ab. 

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung hilft, die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen zu übernehmen, wenn es aufgrund von Hygieneverstößen zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. 

Mit diesen Versicherungen kann das finanzielle Risiko bei Verstößen gegen Hygieneregeln deutlich reduziert werden. Wenn Sie Fragen zu dem Abschluss der passenden Versicherung haben, melden Sie sich bei uns. Unsere Experten sind mit den Tücken des deutschen Gesundheitswesens bestens vertraut und beraten Sie gerne.  

Hygieneschulungen und gesetzliche Vorschriften

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden mit den aktuellen Hygienevorschriften vertraut sind, müssen regelmäßige Hygieneschulungen, am besten in Supervision des oder der Hygienebeauftragten, durchgeführt werden. Diese Schulungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Patientensicherheit. So können Sie das Wissen Ihres Personals stets auf dem neuesten Stand halten.