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Medizintechnik: Versicherung für Elektronikgeräte

Ein Must-Have für Mediziner: Versicherung für Elektronikgeräte

Eine Versicherung für Elektronikgeräte und die Medizintechnik, die Menschen in Heilberufen einen Großteil ihres Alltags erleichtern, ist mittlerweile unerlässlich geworden: Vor allem in der Radiologie, Nephrologie, Chirurgie und der Zahnmedizin steckt in diesen Elektronikgeräten ein erheblicher Teil des gesamten Praxiswertes. Das gilt nicht nur unter materiellen Gesichtspunkten – Röntgengeräte oder Dialysegeräte sind bekanntermaßen nicht nur kostspielig, sondern sind auch aus funktionaler Sicht unentbehrlich: Fallen die Geräte aus, ist der Praxisbetrieb im schlimmsten Fall komplett unterbrochen. Dies ist nicht nur für die Patientinnen und Patienten ärgerlich, sondern bedeutet auch für die Mediziner deutliche finanzielle Einbußen. Um sich für solch einen Schadensfall abzusichern, ist eine geeignete Elektronikversicherung angebracht. Im folgenden Artikel zeigen wir auf, worauf es bei einer Versicherung für Elektronikgeräte im medizinischen Fachbereich ankommt.

Eine Elektronikversicherung sichert Sie gegen den Schadensfall ab

Es gibt viele Wege, wie Ihre Medizintechnik in Mitleidenschaft gezogen werden kann: Blitzeinschlag, Wasserschaden, Feuer, Einbrüche oder Vandalismus. Die häufigsten Ursachen von Technikversagen sind jedoch auf Nachlässigkeiten bei der Bedienung zurückzuführen. Versicherer geben an, dass bis zu 50 Prozent aller Schäden auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Leider sind das Unfälle, die Medizinfachkräfte teuer zu stehen kommen können. Denn beispielsweise schon ein neues Kleinröntgengerät, etwa für Zahnärzte, kostet zwischen 2.000 und 7.000 Euro. Mediziner, die auf die digitale Volumentomographie setzen, müssen 50.000 bis 160.000 Euro ausgeben. Ebenso kostet ein Computertomograph mindestens 200.000 Euro – kann aber auch auf bis zu eine Million Euro kommen. Allein diese wenigen Preisangaben zeigen, welche Bedeutung eine gute Elektronikversicherung für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen hat.

Versicherung für Elektronikgeräte: Was deckt eine Elektronikversicherung ab?

Üblicherweise haben niedergelassene Ärzte und Ärztinnen eine Inhalts- oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, um die Einrichtung ihrer Praxis zu schützen. Diese Versicherung greift bei externen Schadenursachen wie insbesondere Feuer, Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Vandalismus.

Für medizinische Geräte sowie die EDV, die allein durch eine unsachgemäße Benutzung oder Bedienung gravierende Schäden verursachen können, ist die Inhaltsversicherung allein jedoch kein umfassender Schutz.

Denn in der Versicherungsbranche gehen die Fachkräfte davon aus, dass ungefähr 64 Prozent aller Schadensursachen für Medizintechnik und IT ausschließlich durch eine spezielle Elektronikversicherung abgesichert werden können. Neben den bereits erwähnten Fehlbedienungen gehören hier unter anderem Überspannung, Kurzschlüsse und Sturzschäden dazu.

Elekronikgeräte brauchen eine Versicherung, die bei Eigenschäden aus dem Praxisbetrieb haftet

Damit eine Elektronikversicherung den Bedarf von medizinischen Praxen deckt, muss sie den fehlenden Baustein Eigenschaden, also interne Gründe, als Ergänzung zur Praxisinhaltspolice mitversichert haben. Dieser ist jedoch wegen der teuren Medizintechnik und der den Versicherern bekannt hohen Schadensquoten meist genauso teuer wie der Rest. Bei  hochtechnischen Fachrichtungen und der Zahnmedizin sogar teurer.

Das ist jedoch sachgerecht und nachvollziehbar, weil Sie als Mediziner einen Versicherungsumfang haben sollten, der deutlich über das hinausgeht, was für einen Büro- oder Handwerksbetrieb nötig ist. Denn in diesem Elektronikschutz für Medizintechnik sind nicht nur die hohen Kosten der Geräte, sondern die oft noch höheren einer Betriebsunterbrechung wegen Ausfall der Medizintechnik durch Bedienungsfehler, Unachtsamkeit oder Missgeschicke während der Behandlung mitversichert.

Was macht eine gute Versicherung für Elektronikgeräte aus?

Vor allem deshalb sind handelsübliche Elektronikversicherungen, die nicht speziell für den Gesundheitsbereich entwickelt wurden, in aller Regel unzureichend. Abgesichert werden sollten alle Anlagen und Geräte der Medizin- und Labortechnik. Dazu gehören beispielsweise Blutdruckmessgeräte und Ultraschallgeräte oder  auch Behandlungsstühle. Darüber hinaus sollte auch die EDV, die für den Praxisbetrieb benötigt wird, in der Absicherung inbegriffen sein – möglichst ohne Preisaufschlag.

Ebenfalls sollten die in Medizinkühlschränken gelagerten Arzneimittel versichert sein, denn kühlpflichtige Medikamente verlangen meistens eine gesicherte Lagertemperatur zwischen 2°C und 8°C; Impfstoffe dürfen auf keinen Fall einfrieren, Medikamente in der Onkologie oder Palliativmedizin gehören zu den teuersten Arzneimitteln überhaupt – um nur drei Beispiele zu nennen.

Gerade hier gibt es aber oft einige Schwierigkeiten, bei denen Medizinerinnen und Mediziner achtsam sein sollten: Bei vielen Kühlguttarifen ist der Versicherungswert für den Kühlschrankinhalt unangemessen niedrig. Ein weiteres Problem ergibt sich oft bei den tatsächlich abgesicherten Schadensfällen. Oft greifet der Kühlgutschutz nur bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Es gibt aber auch arztgerechte Konzepte, die zum Beispiel Fehlfunktionen des Kühlschranks wie das Einfrieren von Impfstoffen durch Überkühlung als Versicherungsfall berücksichtigen. Einige Versicherer bieten noch umfassendere Schutzkonzepte an, wenn in Praxen ein Medizinkühlschrank nach DIN13277, ehemals DIN 58345, verwendet wird.

Versicherung für Elektronikgeräte: Diese Geräte sollten inkludiert sein

Nicht immer muss die gesamte Medizintechnik versichert werden. Insbesondere in Praxen, deren Arbeitsfähigkeit entscheidend von einem oder zwei Geräten abhängt, sollten Sie diese besonders schützen. Denn grundsätzlich können Ärzte und Ärztinnen bei einer passenden Elektronikversicherung wählen, ob sie nur ein spezielles Gerät versichern wollen oder alle in der Praxis vorhandenen Geräte und Anlagen.

Im ersten Fall wird das Gerät genau erfasst. Es werden also Herstellername, Typbezeichnung, die Seriennummer und der Verkaufspreis festgehalten. Wird dagegen die gesamte Technik einer Praxis versichert, kann auf eine genaue Aufnahme der Geräte verzichtet werden. Letzteres ist immer dann empfehlenswert, wenn – etwa bei Chirurgen – eine Vielzahl von Geräten im Einsatz sind, die erst im Zusammenspiel Behandlungen ermöglichen.

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Die passende Elektronikgeräte-Versicherung finden

Eine Übersicht der wichtigsten versicherten Risiken, Geräte und Anlagen, die auf jeden Fall abgesichert gehören, können Sie hier downloaden.

Die Existenz der Praxis sichern, heißt auch, einen Praxisausfall zu berücksichtigen

Es gilt bei Ihrer Elektronikversicherung unbedingt zu prüfen, ob Ihre Werteversicherungen für Inhalte und Medizintechnik das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens – also einen Praxisausfall – miteingeschlossen haben. Drüber hinaus ist ebenfalls zwingend zu prüfen, ob dieser für die versicherte Praxis wirklich ausreichend hoch ist. Denn sonst erfüllt eventuell die ganze Police bei großen Schäden nicht ihren Zweck: die Existenz der Praxis zu sichern.

 

Sie sind sich unsicher, inwieweit Ihre Praxistechnik (richtig) abgesichert ist oder suchen den optimalen Schutz für die technische Ausstattung Ihrer Praxis? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Experten werden sich dann bei Ihnen melden.