
Einsatz von KI in der Zahnmedizin: Potenzial und Herausforderungen
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Die Niederlassung als Zahnarzt ist ein entscheidender Schritt Ihrer Medizinerkarriere. Der Prozess einer Zahnarztpraxisgründung beinhaltet nicht nur eine umfassende medizinische Expertise, sondern auch ein tiefgreifendes Verständnis für rechtliche, bürokratische und insbesondere betriebswirtschaftliche Anforderungen.
Auf dem Weg zur Gründung Ihrer eigenen Praxis begegnen Ihnen zahlreiche Herausforderungen, von der Erlangung der kassenzahnärztlichen Zulassung bis hin zur Erfüllung der standesrechtlichen Voraussetzungen. In diesem Artikel beleuchten wir die essenziellen Schritte zur erfolgreichen Niederlassung als Zahnarzt und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die damit verbundenen Formalitäten erfolgreich meistern.
Grundsätzlich haben Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin natürlich auch die Möglichkeit, ohne Kassenzulassung zu arbeiten. Doch dabei ist die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten und Patientinnen ausgeschlossen, da sie diese gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abrechnen können. Somit können Sie nur Privatpatientinnen und –Patienten behandeln, die jedoch mit ca. 9% einen geringen Anteil der deutschen Gesamtbevölkerung ausmachen.
Um also ein möglichst breites Feld an Patientinnen und Patienten in Ihrer neuen Zahnarztpraxis behandeln zu können, ist die Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlich. Sie haben als approbierter Zahnarzt oder Zahnärztin grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Zahnarzt-Zulassung, vorausgesetzt, Sie erfüllen die entsprechenden zulassungsrechtlichen Voraussetzungen.
Checkliste
Dem Antrag auf Zulassung als Zahnarzt mit Niederlassung sollten Sie folgende Unterlagen (im Original oder als amtlich beglaubigte Abschriften) beifügen:
Nach der Zulassung als Vertragszahnarzt erhalten Sie von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihre Zulassungsurkunde, Ihre Abrechnungsnummer und Nummernstempel, sämtliche Abrechnungsunterlagen und –formulare und ein Handbuch, in dem die Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und die Verträge für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt enthalten sind.
Daneben stellen Ihnen auch die Zahnärztekammern ein Handbuch zur Verfügung, das unter anderem die Bundes- und Landesgesetze, die Berufsordnung und die Satzung der Zahnärztekammer umfasst. Beide Handbücher sind eine unverzichtbare Hilfe für Sie als neu zugelassener Vertragszahnarzt, da sie wichtiges Wissen über Kassenverträge und Berufsordnung bereitstellen, ohne welches die Ausübung der Zahnheilkunde in Ihrer eigenen Praxis nicht möglich ist.
Um mit Ihrer Praxisgründung langfristig Erfolg zu haben, sind Wirtschaftlichkeit, betriebswirtschaftliche Steuerung und Finanzierungen sehr wichtige Aspekte Ihrer betrieblichen Praxisführung. Ob Investitionsplanung, Steuern, Versicherungen oder Finanzierung in Ihrer Zahnarztpraxis – es gilt, als Zahnarztpraxis-Gründer alle ökonomischen Aspekte besser zu verstehen, um die Prozesse in Ihrer Praxis effizient zu gestalten, strategisch zu investieren und smart zu finanzieren.
Ein Experten-Tipp ist es, Ihre Kosten und Investitionen für die kommenden Jahre aufzulisten, unnötige Investitionen und Ausgaben zu eliminieren und Ihr Kapital langfristig beisammenzuhalten. Für die Finanzierung Ihrer Zahnarzt-Niederlassung gibt es spezielle Kredite für Heilberufe, die sie sich ansehen sollten. Treffen Sie hier jedoch keine übereilten Entscheidungen, sondern vergleichen Sie die Tarife genau und planen Sie möglichst langfristig. Bei der Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans sind Ihnen unsere Experten gerne behilflich.
Da die Zahnmedizin ein hochinnovativer Medizinsektor ist, ist die ständige Fortbildung als Zahnarzt mit Niederlassung unerlässlich. Es gibt viele Angebote an fachlichen Fortbildungen, aber auch Kurse und Seminare zur Betriebswirtschaft, Abrechnung, Personalführung und zum Praxismanagement, welche Sie zu diesem Zweck wahrnehmen können.
Als Vertragszahnarzt sind Sie mit Erhalt Ihrer Zulassung zur stetigen Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser sogenannten gesetzlichen Fortbildungspflicht müssen Sie innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes insgesamt 125 Fortbildungspunkte erzielen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie die Punkte gleichmäßig über den Zeitraum verteilen, Sie können diese auch alle auf einmal absolvieren.
Tipp: Auch das Lesen von Fachliteratur wird als Selbststudium bezeichnet. Sie können es mit 10 Punkte pro Fortbildungsjahr geltend machen, ohne dass Sie einen weiteren Nachweis dafür brauchen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der fünf Jahre faktisch nur 75 Punkte mit Seminaren oder Workshops füllen müssen.
Wenn Sie die für die Zulassung notwendigen Formalia erfüllt und die notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben, steht Ihrem Traum einer eigenen Praxis als niedergelassener Zahnarzt nichts mehr im Wege. Neben dem Gefühl, fortan Ihr eigener Herr oder Frau zu sein, stehen Ihnen somit hohe Verdienstmöglichkeiten offen, die in aller Regel deutlich über denen angestellter Zahnärzte liegen. Wie viel genau Sie als niedergelassener Zahnarzt oder Zahnärztin verdienen werden, lässt sich schwer verallgemeinern, weil dies von diversen Faktoren abhängt, wie etwa Ihrem Praxisstandort oder dem von Ihnen angebotenen Behandlungsspektrum. Die Niederlassung als Zahnarzt ist in jedem Fall ein Traum, den es sich lohnt, zu verwirklichen.