Für Zahnärzte

Niederlassung als Zahnarzt: Ihr Weg zur eigenen Praxis 

Die Niederlassung als Zahnarzt ist ein entscheidender Schritt Ihrer Medizinerkarriere. Der Prozess einer Zahnarztpraxisgründung beinhaltet nicht nur eine umfassende medizinische Expertise, sondern auch ein tiefgreifendes Verständnis für rechtliche, bürokratische und insbesondere betriebswirtschaftliche Anforderungen.  

Auf dem Weg zur Gründung Ihrer eigenen Praxis begegnen Ihnen zahlreiche Herausforderungen, von der Erlangung der kassenzahnärztlichen Zulassung bis hin zur Erfüllung der standesrechtlichen Voraussetzungen. In diesem Artikel beleuchten wir die essenziellen Schritte zur erfolgreichen Niederlassung als Zahnarzt und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die damit verbundenen Formalitäten erfolgreich meistern. 

Grundvoraussetzungen für Zahnärzte zur Niederlassung

Grundsätzlich haben Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin natürlich auch die Möglichkeit, ohne Kassenzulassung zu arbeiten. Doch dabei ist die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten und Patientinnen ausgeschlossen, da sie diese gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abrechnen können. Somit können Sie nur Privatpatientinnen und –Patienten behandeln, die jedoch mit ca. 9% einen geringen Anteil der deutschen Gesamtbevölkerung ausmachen.  

Um also ein möglichst breites Feld an Patientinnen und Patienten in Ihrer neuen Zahnarztpraxis behandeln zu können, ist die Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlich. Sie haben als approbierter Zahnarzt oder Zahnärztin grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Zahnarzt-Zulassung, vorausgesetzt, Sie erfüllen die entsprechenden zulassungsrechtlichen Voraussetzungen. 

Der Ablauf der kassenzahnärztlichen Zulassung

Um als niedergelassener Zahnarzt oder Zahnärztin arbeiten zu können, müssen Sie neben ihrer erfolgreich abgeschlossenen zahnärztlichen Approbation die Eintragung in das Zahnarztregister der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorweisen. Außerdem müssen Sie eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnärzte absolviert haben. Letztere wird nur anerkannt, wenn Sie zuvor eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer unselbstständigen Anstellung übernommen haben, etwa als Assistent bei einem Vertragszahnarztin einer Zahn- oder Universitätszahnklinik, der Zahnstation eines Krankenhauses, des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Bundeswehr.  

Eine Ausnahme wird hier gemacht, wenn Sie in einschlägigen Auslandsstaaten einen nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkannten Ausbildungsnachweis erworben haben und zur somit Berufsausübung zugelassen sind. Hierzu zählen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere Vertragsstaaten des Abkommens. 

Die Eintragung erfolgt in das Zahnarztregister des Zulassungsbezirkes, in dem Sie Ihren offiziellen Erstwohnsitz angemeldet haben. Wenn dieser im Ausland liegt, können Sie das Zahnarztregister frei wählen. Dem Antrag zur Eintragung sollten sie neben den erforderlichen Angaben Ihre Geburtsurkunde und einen Nachweis über die zahnärztliche Tätigkeit nach der Approbation beifügen. Nach der Eintragung in das Zahnarztregister können Sie bei der zuständigen KZV einen schriftlichen Antrag auf Zulassung stellen. 

Checkliste

Dem Antrag auf Zulassung als Zahnarzt mit Niederlassung sollten Sie folgende Unterlagen (im Original oder als amtlich beglaubigte Abschriften) beifügen: 

  • Ihren Auszug aus dem Zahnarztregister 
  • Bescheinigungen über Ihre seit Ihrer Approbation ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten 
  • Ihren Lebenslauf 
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis 
  • ggf. Bescheinigungen anderer KZVen über die Niederlassung oder die Zulassung des Zahnarztes in ihrem Bezirk 
  • Eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe des frühestmöglichen Zeitpunktes deren Beendigung 
  • Eine offizielle Erklärung zur Rauschgift- bzw. Trunksucht 

Schritt-für-Schritt: Von der Bewerbung bis zur Genehmigung

Sobald die Zulassung durch Beschluss des zuständigen Zulassungsausschusses erfolgt ist, wird festgelegt, bis wann genau Sie Ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit aufnehmen dürfen. Der Vertragszahnarztsitz ist dabei der Ort Ihrer Zahnarzt-Niederlassung, die Zulassung erfolgt demnach für Ihre konkrete Praxisadresse. An diesem Ort ist auch Ihre künftige Sprechstunde zu halten. Ihren Wohnort sollten Sie deshalb so wählen, dass Sie für die zahnärztliche Versorgung an Ihrem Vertragszahnarztsitz bestmöglich zur Verfügung stehen.  

Wenn Sie Ihren Vertragszahnarztsitzes verlegen möchten, ist dies durch den Zulassungsausschuss genehmigungspflichtig und setzt voraus, dass der Ihr neuer Vertragszahnarztsitz ebenfalls in Ihrem zugewiesenen Bereich liegt und der Verlegung keine Gründe der vertragszahnärztlichen Versorgung entgegenstehen.

Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen

Nach der Zulassung als Vertragszahnarzt erhalten Sie von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihre Zulassungsurkunde, Ihre Abrechnungsnummer und Nummernstempel, sämtliche Abrechnungsunterlagen und –formulare und ein Handbuch, in dem die Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und die Verträge für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt enthalten sind. 

Daneben stellen Ihnen auch die Zahnärztekammern ein Handbuch zur Verfügung, das unter anderem die Bundes- und Landesgesetze, die Berufsordnung und die Satzung der Zahnärztekammer umfasst. Beide Handbücher sind eine unverzichtbare Hilfe für Sie als neu zugelassener Vertragszahnarzt, da sie wichtiges Wissen über Kassenverträge und Berufsordnung bereitstellen, ohne welches die Ausübung der Zahnheilkunde in Ihrer eigenen Praxis nicht möglich ist. 

Investitionen und Finanzierung Ihrer Zahnarztpraxis

Als Zahnarzt mit Niederlassung sind sie mehr als “nur” ein Zahnarzt, Sie sind nun ein Praxisgründer und somit ein Unternehmer. Viele niedergelassene Zahnärzte fühlen sich dieser betriebswirtschaftlichen Herausforderung nicht gewachsen. Hier können wir Sie beruhigen: In einem bestimmten Maß sind solche Unsicherheiten und Zweifel vollkommen normal, schließlich wurden diese Themen in Ihrem Medizinstudium nicht behandelt. Zudem gilt hier “Learning-By-Doing“, denn sehr oft eignet man sich viele Kompetenzen erst bei der praktischen Aufgabenbewältigung im Alltag so richtig an. Wichtig ist nur, dass Sie die Investition und die Finanzierung Ihrer Arztpraxis vorab gut durchdenken und, wenn möglich, von einem Team aus Experten, die sich mit den Finanzen insbesondere im Medizinbereich auskennen, beraten und Ihre Planung gegenprüfen lassen.  

Mit einer möglichst weitsichtigen Planung können Sie bereits von vornherein die Weichen für Ihre gewünschte Praxisentwicklung stellen. Wissen Sie beispielsweise jetzt schon, dass mittel- oder langfristiges Wachstum zu Ihren anvisierten Zielen zählt, dann sollten Sie Praxisräumlichkeiten wählen, die Sie problemlos mit der nachträglichen Einrichtung eines oder mehrerer zusätzlicher Behandlungszimmer erweitern können. Ein großer Hebel für den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis ist zudem die Investitionsplanung. Wenn Sie vor der Frage nach einer größeren Investition stehen, sollten Sie vorab eine Bestandsanalyse durchführen. In welche Geräte Sie konkret investieren, hängt natürlich von Ihren individuellen Bedürfnissen und denen Ihrer Patientinnen und Patienten ab. Derzeit sollten bei Ihnen in jedem Fall digitale Technologien im Fokus stehen, denn mit ihrer Hilfe lassen sich zahlreiche Prozesse deutlich erleichtern und beschleunigen. 

Kostenplanung und Finanzierungsmodelle

Um mit Ihrer Praxisgründung langfristig Erfolg zu haben, sind Wirtschaftlichkeit, betriebswirtschaftliche Steuerung und Finanzierungen sehr wichtige Aspekte Ihrer betrieblichen Praxisführung. Ob Investitionsplanung, Steuern, Versicherungen oder Finanzierung in Ihrer Zahnarztpraxis – es gilt, als Zahnarztpraxis-Gründer alle ökonomischen Aspekte besser zu verstehen, um die Prozesse in Ihrer Praxis effizient zu gestalten, strategisch zu investieren und smart zu finanzieren. 

Ein Experten-Tipp ist es, Ihre Kosten und Investitionen für die kommenden Jahre aufzulisten, unnötige Investitionen und Ausgaben zu eliminieren und Ihr Kapital langfristig beisammenzuhalten. Für die Finanzierung Ihrer Zahnarzt-Niederlassung gibt es spezielle Kredite für Heilberufe, die sie sich ansehen sollten. Treffen Sie hier jedoch keine übereilten Entscheidungen, sondern vergleichen Sie die Tarife genau und planen Sie möglichst langfristig. Bei der Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans sind Ihnen unsere Experten gerne behilflich.  

Fördermittel und Zuschüsse nutzen

Sollten Sie Ihre Zahnarztpraxis im ländlichen Raum eröffnen oder sollten Sie planen, Ihre Praxis barrierefrei zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlichen Zuschuss dafür erhalten. Es lohnt sich hier, sich durch die Förderangebote Ihres Bundeslandes zu klicken und sich zu informieren. Die Anträge für eine solche Förderungen werden in aller Regel schriftlich eingereicht. Dazu sollten Sie Ihr Vorhaben detailliert schildern und die einzelnen Posten transparent auflisten, um sich eine adäquate Zuschusssumme für Ihr Vorhaben zu sichern. 

Fortlaufende Verpflichtungen und Fortbildungen

Da die Zahnmedizin ein hochinnovativer Medizinsektor ist, ist die ständige Fortbildung als Zahnarzt mit Niederlassung unerlässlich. Es gibt viele Angebote an fachlichen Fortbildungen, aber auch Kurse und Seminare zur Betriebswirtschaft, Abrechnung, Personalführung und zum Praxismanagement, welche Sie zu diesem Zweck wahrnehmen können. 

 

Fortbildungspflicht und fachliche Weiterentwicklung 

Als Vertragszahnarzt sind Sie mit Erhalt Ihrer Zulassung zur stetigen Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser sogenannten gesetzlichen Fortbildungspflicht müssen Sie innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes insgesamt 125 Fortbildungspunkte erzielen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie die Punkte gleichmäßig über den Zeitraum verteilen, Sie können diese auch alle auf einmal absolvieren.  

Tipp: Auch das Lesen von Fachliteratur wird als Selbststudium bezeichnet. Sie können es mit 10 Punkte pro Fortbildungsjahr geltend machen, ohne dass Sie einen weiteren Nachweis dafür brauchen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der fünf Jahre faktisch nur 75 Punkte mit Seminaren oder Workshops füllen müssen. 

Berufshaftpflicht und andere wichtige Versicherungen

Mit der Eröffnung Ihrer eigenen Zahnarzt-Niederlassung sollten Sie in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um Ihr Privatvermögen zu schützen und sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu bewahren, denn Sie haften als Praxisinhaber nun für entstehende Schäden. Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen auch Schutz für außerdienstliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Beratungen oder Behandlungen außerhalb der Praxis.  Darüber hinaus kann sie auch bei Schäden durch Gutachtertätigkeiten, Abwässerschäden oder Laborkosten für Zahnersatz einspringen. Zudem schützt eine Berufshaftpflichtversicherung auch Ihre berufliche Reputation. Im Falle eines Schadens kann die Versicherung die Kosten für Anwälte und Gutachter übernehmen und somit Ihren Ruf als Zahnärztin oder  Zahnarzt schützen. 

Fazit: Ihre Praxis – Ein Traum wird Wirklichkeit

Wenn Sie die für die Zulassung notwendigen Formalia erfüllt und die notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben, steht Ihrem Traum einer eigenen Praxis als niedergelassener Zahnarzt nichts mehr im Wege. Neben dem Gefühl, fortan Ihr eigener Herr oder Frau zu sein, stehen Ihnen somit hohe Verdienstmöglichkeiten offen, die in aller Regel deutlich über denen angestellter Zahnärzte liegen. Wie viel genau Sie als niedergelassener Zahnarzt oder Zahnärztin verdienen werden, lässt sich schwer verallgemeinern, weil dies von diversen Faktoren abhängt, wie etwa Ihrem Praxisstandort oder dem von Ihnen angebotenen Behandlungsspektrum. Die Niederlassung als Zahnarzt ist in jedem Fall ein Traum, den es sich lohnt, zu verwirklichen