Für Ärzte

Patientenkarteikarten Aufbau: Praxisübernahme

Tipps zum Patientenkarteikarten Aufbau

Der sorgfältige Aufbau Ihrer Patientenkarteikarten ist die wertvolle Basis Ihrer Arztpraxis. Ihre Patientenkartei sollte deshalb mit größter Hingabe gehegt und gepflegt werden, um Patientendateien bei einer potentiellen Praxisübernahme lückenlos zu gestalten. Eine gut gepflegte Patientenkartei ist für Nachfolger bei einer Praxisübernahme oft das ausschlaggebende Verkaufsargument – deshalb lohnt es sich, bei der Patientenkartei hier erfahrene Experten wie uns zu Rate zu ziehen.

So sieht eine gut gepflegte Patientenkartei aus

Mit einer gut gepflegten Patientenkartei können Sie bei der Praxisübergabe glänzen, denn diese zeigt auf, wie viele erfolgreiche Behandlungen in Ihrer Praxis bereits stattgefunden haben. Da die Akten selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, bietet es sich an, die Patientenkarteikarten anonymisiert offenzulegen. Hierfür gibt es zwei Verfahren:

  1. Clusterbildung: Sie bilden aussagekräftige Kategorien und ordnen dann die Anzahl der betreffenden Patientenkarteikarten entsprechend zu. Das können etwa die Altersgruppenverteilung, die Fallzahl bestimmter Erkrankungen oder die Rechnungssumme pro Patientin oder Patient sein.
  2. Statistische Auswertung: Diese Methode bietet sich bei digitalen Patienten-Dokumentationen an. Um diese Methode voll auszuschöpfen, sollten Sie einen externen IT-Berater hinzuziehen. Dieser sollte jedoch gemäß der Datenschutz-Richtlinien agieren, um rechtliche Probleme beim Umgang mit der Arzt Dokumentation zu vermeiden.

Ob Sie Ihre Praxis übergeben, oder eine neue Praxis übernehmen wollen – wir unterstützen Sie gerne rund um die Anforderungen an die Aufbereitung der Patientenkartei.

Was wird aus der Patientenakte, wenn der Arzt in Rente geht?

Diese Frage stellen ehemalige Patienten, aber auch unter Umständen der nachfolgende Arzt. Die gute Nachricht für Patienten – und damit tatsächlich die schlechte für den neuen Arzt – ist, dass Patienten die Übertragung von Patientenakten untersagen dürfen. Gesetzt den Fall, ein Patient untersagt die Weitergabe, dann muss die Akte im “Vorbesitzer-Archiv“ verbleiben.

Mit dem Vollzug des Praxiskaufes sind alle Patientenakten des abgebenden Arztes – sofern sie in der Praxis verbleiben sollen – in einem verschlossenen Schrank unterzubringen, während der übernehmende Arzt seinen eigenen neuen Dokumentenschrank daneben stellt und zu befüllen beginnt. Dieses System entspricht dem Bild des – für das bei Karteikarten-Dokumentationen häufig praktizierte – Zwei-Schränke-Modells. Bei digitalen Systemen funktioniert das im Prinzip genauso, nur, dass es sich dann um gesondert verschlüsselte Datensätze handelt.

Doch genau hier lässt sich die Übertragung einer Arztpraxis für beide Seiten attraktiv gestalten. Der designierte Arzt kann zum Beispiel anbieten, auch zukünftig mit den alten Akten zu unterstützen, wodurch sich für ihn eventuell auch ein besserer Verhandlungsspielraum ergibt.

Professionelle Vorbereitung bei der Patienten Dokumentation ist das A und O

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und begleiten Sie gerne bereits Jahre vor der Praxisaufgabe oder von Anfang des Übernahmeprozesses an. Ob Sie Ideen für einen größeren Verhandlungsspielraum oder eine attraktive Aufbereitung ihrer Praxispräsentation brauchen: Wir sind für Sie da!

Mehr Informationen rund um das Thema Patientenakte finden Sie im Nachgang.

Was muss in der Patientenakte dokumentiert werden?

Als Arzt oder Ärztin sind Sie verpflichtet, lückenlose Aufzeichnungen über jede Patientin oder jeden Patienten zu führen. Dazu zählen folgende Aspekte:

  • Zustand der Person bei Beratung/Behandlung
  • Erkrankungs-Vorgeschichte
  • (vorläufige) Diagnose
  • Krankheitsverlauf
  • Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen
  • Anwendung von Medikamenten/Arzneispezialitäten

Warum ist eine gepflegte Patientenkartei wichtig?

Mit einer gepflegten Patientenkartei schützen Sie sich vor rechtlichen Fragen, wie etwa der Nachhaftungsfrage. Denn Dokumentationsmängel sind die Hauptgründe für Haftungsfragen gegen Ärzte. Besteht also der Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung eine schwere Körperverletzung oder gar der Tod herbeigeführt würde, müssen Aufzeichnungen über Ihre Wahrnehmung diesbezüglich geführt werden. Den Aufsichts- und Strafverfolungsbehörden müssen Sie hierüber auch Auskunft erteilen. Abgebende Ärztinnen oder Ärzte sollten also nicht zuletzt aus Eigeninteresse der Patientendokumentation eine besondere Aufmerksamkeit schenken – und für den Fall der Fälle einen Nachhaftungsschutz, in Kombination mit einer Rechtsschutzpolice abschließen, die dieses Risiko abdecken.

Hat ein Patient Anspruch auf seine Patientenakte?

Ja. Sie sind verpflichtet, dem oder der Behandelten Einsicht in die Arzt-Dokumentation zu ermöglichen und unrichtige Daten auf Wunsch richtigzustellen. Die Aufzeichnungen dieser Patientendokumentationen sind mindestens 10 Jahre – auch über das Bestehen der eigenen Praxis hinaus – aufzubewahren.