Für Zahnärzte

Praxisfinanzierung bei Übernahme oder Neugründung einer Zahnarztpraxis

Bei einer Zahnarztpraxis-Übernahme bzw. -Gründung sollte eine solide Praxisfinanzierung nicht nur die Kauf- oder Übernahmekosten decken. Das heißt, Ihr Startkredit sollte großzügig kalkuliert aufgenommen werden, auch um den Praxisbetrieb für die ersten Monate sicherzustellen: Personalkosten, Betrieb und Wartung der technischen Ausstattung sowie die eventuell anfallende Miete und der Lebensunterhalt für Sie als Existenzgründerin oder -gründer sind Teil Ihrer Praxisfinanzierung. Damit Sie gängige Fehler im Frühstadium der Selbstständigkeit umgehen, finden Sie auf dieser Seite wertvolle Experten-Ratschläge zu diesem Thema. Für eine individuelle Beratung zur Praxisfinanzierung sprechen Sie uns gerne jederzeit an. 

Was kostet es, eine Zahnarztpraxis zu kaufen?

Eins vorweg: die Zahnarztpraxis-Übernahmen sind in den letzten 10 Jahren immer kostspieliger geworden. Jeder fünfte Zahnarzt gab mehr als 500.000 Euro für die Zahnarztpraxis-Übernahme aus (Stand: 2019). Der Durchschnitt liegt jedoch bei 354.000 Euro. Doch wieso ist Übernehmen für viele Zahnärzte (im Schnitt 65%) attraktiver, als komplett neu zu gründen? Das hat viele Ursachen: 

Übernahme der Patientendaten

Wer bereits Patientinnen und Patientendaten hat, hat auch Planungssicherheit und eine bessere Argumentationsbasis für die Rentabilitätsvorausschau beim Kredit für die Praxisfinanzierung oder auch für eine Praxisfinanzierung ohne Eigenkapital. 

Geringeres Risiko bei Zahnarztpraxis-Übernahme

Betriebswirtschaftlich gesehen ist das kalkulierbare Risiko geringer, wenn auf eine jahrzehntelange, profitable Geschäftshistorie zurückgeblickt werden kann. 

Vorhandene Mitarbeiter und Organisationsstrukturen 

Es ist eine enorme Arbeitserleichterung, wenn die Geschäftstätigkeit und finanziellen Einkünfte dank eines bereits laufenden Betriebs sichergestellt sind. Zur Zahnarztpraxis-Optimierung reicht es, erst einmal kleine Modifikationen vorzunehmen. 

Finanzprozesse beim Zahnarzt: Der Betriebsmittelkredit

Kalkulieren Sie die Finanzierung Ihrer Zahnarztpraxis ehrlich und langfristig. Der Betriebsmittelkredit ist eine gängige Herangehensweise in der Praxisfinanzierung.

Der Betriebsmittelkredit sichert die Praxis- und Lebenserhaltungskosten, ohne dass Sie in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. Daher empfehlen wir das Kreditlimit – das Existenzgründer mit der Bank für die Betriebsmittel vereinbaren – möglichst großzügig auszugestalten. Bei der Aushandlung der Darlehenskonditionen sollten Sie immer darauf achten, Ihre eigene Liquidität nicht zu gefährden. Bis sich erste Einkünfte entwickeln, benötigen junge, noch nicht etablierte Zahnarztpraxen üblicherweise eine Anlaufphase von bis zu drei Jahren. Wird der Kreditrahmen gesprengt, verlangt die Bank für den nachträglich gewährten Betrag, der über dem Kreditlimit liegt, deutlich höhere Zinsen 

Zahnärzte sind nach wie vor gefragt. Daher ist es in der Regel möglich, nach der Anlaufphase Ihrer Zahnarztpraxis den Betriebsmittelkredit auszugleichen. Selbstverständlich müssen Kreditnehmer nur den Teil des Darlehens bedienen, der auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. 

 

Finanzierung der Praxis über öffentliche Mittel

Eine weitere Möglichkeit, die Sie bei der Praxisgründung in Erwägung ziehen sollten, ist Finanzierung über öffentliche Mittel. Denn es gibt in jedem Bundesland verschiedene Fördermöglichkeiten, bei denen die Darlehenszinsen wesentlich günstiger sind als herkömmliche Bankdarlehen.  

Unser Tipp: Zusätzlich sollte auch eine entsprechende Betriebsmittelkreditlinie für Zahlungsüberschneidungen, insbesondere in der Anlaufphase der Praxis, mit beantragt werden. Denn die Zahlungen der KZV oder auch der Privatpatientenanteile kommen teilweise stark zeitversetzt. 

Alternative Finanzierung der Zahnarztpraxis

Betriebsmittelkredite sind der gängige Fall in der Praxisfinanzierung und eignen sich, um kurzfristige Zahlungsüberschneidungen zu überbrücken. Sie unterliegen jedoch dem Risiko von nicht kalkulierbaren Investitionen oder Kosten. Deshalb könnten sich Ihre Finanzierungskonditionen kurzfristig verschlechtern und der Druck, mehr Einkünfte zu erwirtschaften, steigt. 

Sinnvoll ist es, die Praxis in der Anlaufzeit durch ein Darlehen zu finanzieren. Zwar kann ein Kredit mit Tilgungsaussetzung teurer als ein Darlehen mit sofortiger Tilgung sein, doch für Existenzgründer gilt hier, dass die Sicherstellung der Liquidität gegenüber der Rentabilität Vorrang haben muss. Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile Ihrer Optionen. Denn eine Zahnarztpraxis-Finanzierung ist komplex und es gibt viele richtige Wege zum Praxisstart.