Für Apotheker

Was ist eine Praxisaufgabe?

Die Entscheidung für eine Praxisaufgabe ist oft multifaktoriell begründet. Dabei kann eine veränderte Konkurrenzsituation eine große Rolle spielen. Auch konjunkturelle Schwankungen durch den demografischen Wandel und finanzielle Engpässe sind immer häufiger Gründe, die zur Praxisaufgabe führen. Manche Praxisauflösungen sind auch auf Probleme wie bauliche Beschränkungen, eine schlechte Anbindung der Praxis oder interne personelle Schwachstellen zurückzuführen.   

In diesem Artikel möchten wir Sie zu Fallstricken und Chancen einer Praxisaufgabe beraten. Viele Praxisinhaberinnen oder -inhaber sind von ihrer Alltagsroutine stark eingenommen und finden nicht die Zeit oder Energie, sich bei der Praxisschließung mit nichtmedizinischen Themen auseinanderzusetzen. Wenn Sie über diesen Artikel hinaus noch tiefergehende Fragen für Ihre Praxisaufgabe haben, wenden Sie sich gerne an uns.  

 

Was tun bei einer Praxisaufgabe? – Checkliste über Fristen und Formalien

Nun geht es darum, wie Sie Ihre Praxis korrekt schließen und diese am besten an eine neue Inhaberin oder einen neuen Inhaber weitergeben können. Doch nicht jede Praxis ist auch vermittelbar. Manche Praxen müssen tatsächlich mit dem Renteneintritt eines Arztes oder einer Ärztin eine Praxisschließung aus Altersgründen oder eine Praxisschließung ohne Nachfolger oder Nachfolgerin schließen. 

1. Informieren Sie Ihre Ärztekammer über die Praxisschließung

Zunächst ist die Praxisschließung bei der Ärztekammer anzuzeigen. Wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit vollständig aufgeben, entfällt automatisch auch die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer. Es gibt allerdings die Möglichkeit, freiwillig als Ruheständer ein Mitglied zu bleiben – mit einem ermäßigten Kammerbeitrag. Dies bringt viele Vorteile mit sich, zu denen Sie unsere DenPhaMed-Beraterinnen und -Berater gerne aufklären.   

2. Benachrichtigen Sie Ihre Mitarbeitenden über die Praxisauflösung

Danach sollten Sie sich um Ihre Mitarbeitenden kümmern. Bei der Übergabe an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin ist Fingerspitzengefühl gefragt. Diese Entscheidung sollte keinesfalls leichtfertig getroffen werden. Planen Sie eine Praxisschließung ohne Nachfolger, ist die frühzeitige Information Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur nötig, sondern auch fair, damit diese sich frühzeitig auf einen Jobwechsel einstellen können. Darüber hinaus gibt es viele Formalia und Fristen, die Sie aufgrund arbeitsrechtlicher Vorgaben genauestens beachten sollten.  

3. Prüfen Sie Ihre Verträge mindestens ein Jahr vor der Praxisschließung

Anschließende sollten Sie Ihre Verträge auf Fristen zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen wärmstens, dies bereits ein Jahr vor der geplanten Praxisaufgabe zu tun, damit Sie keine Fristen verpassen und auf der sicheren Seite sind. Dazu zählen nicht nur Mietverträge, sondern auch Leasingverträge, Telefonanbieter- und Internetverträge, Stromverträge und Serviceverträge mit externen Dienstleistern. Möchten Sie Ihre Arztpraxis nach der Praxisschließung in neue Hände abgeben, interessieren Ihre potenziellen Nachfolgerinnen oder Nachfolger sicherlich auch die Verträge zu Ihrem Praxiswagen oder Ihrer Praxis-Website.  

4. Schließen Sie auch nach der Praxisaufgabe eine Berufshaftpflichtversicherung ab

Möchten Sie auch nach der Praxisaufgabe eine ärztliche Tätigkeit ausüben, etwa für Praxisvertretungen, sollten Sie sich unbedingt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung informieren. Für Ihren besonderen Fall gibt es spezielle Ruhestandsversicherungen, die Ihre konkrete Lebenssituation berücksichtigen. 

Wir klären die Nachhaftungsfrage bei Ihrer Praxisschließung

Entscheiden Sie sich dazu, keine ärztliche Tätigkeit mehr auszuüben, dann empfehlen wir den Abschluss einer sogenannten Nachhaftungsversicherung. Denn die gesetzliche Haftungszeit für ärztliche Leistungen beträgt 30 Jahre – Ihre Berufshaftpflichtversicherung deckt nur die Schäden ab, die während der Laufzeit, also während Ihrer Tätigkeit als Arzt, entstanden sind.  

 Damit es nach Ihrem Renteneintritt keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie sich über die passende Nachhaftungsversicherung informieren. Wir beraten Sie gerne über die empfehlenswerte Dauer Ihrer Nachhaftungsversicherung, indem wir Ihr individuelles Risiko entsprechend der Fachgruppenzugehörigkeit kalkulieren.  

Was passiert mit Patientenakten bei der Praxisaufgabe?

Ärztliche Aufzeichnungen müssen bekanntermaßen mindestens zehn Jahre nach Behandlungsende und der Praxisschließung aufbewahrt werden – Es sei denn, es sind längere Aufbewahrungsfristen gesetzlich angeordnet. Diese Aufbewahrungspflicht erstreckt sich auf alle Krankenunterlagen, auch auf ärztliche Aufzeichnungen wie Untersuchungsbefunde. Diese Dokumente können Sie in eigenen oder in fremden Räumen einlagern. Wichtig ist nur, dass diese auch nach der Praxisauflösung für unbefugte Personen nicht zugänglich sind.  

Lassen Sie sich über Ihre Rente nach Praxisauflösung beraten

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Finanz- und Liquiditätssituation vor Praxisauflösung auf den Prüfstand zu stellen. Denn mit dem Renteneintritt ändern sich viele steuerliche Vorgaben, die nicht nur die Kammerversorgung und die private Vorsorge betreffen. Zudem sollten Sie sich nach der Praxisaufgabe gemeinsam mit einem Berater oder einer Beraterin darüber Gedanken machen, wie hoch Ihr allgemeiner Finanzbedarf nach dem Renteneintritt sein wird.