Für Zahnärzte

Praxiswert­ermittlung Zahnarztpraxis

Praxiswertermittlung Zahnarztpraxis

Einige Jahre vor dem Ruhestand kommen Zahnärzte üblicherweise an den Punkt, an dem Sie sich fragen, was ist meine Zahnarztpraxis eigentlich wert? Eine Antwort liefert die Praxiswertermittlung, zu der wir Ihnen zehn, bzw. spätestens fünf Jahre vor dem Ruhestand raten – denn unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihrer Zahnarztpraxis mit geringem Aufwand nachhaltig zu steigern. Um einen möglichst passgenauen Praxiswert ermitteln zu können, bedarf es einiger zeitaufwendiger Maßnahmen. Deshalb möchten wir Ihnen in diesem Artikel die dazu passenden Grundlagen vermitteln.

Die Grundlagen: Was ist der Verkehrswert einer Zahnarztpraxis?

Wichtig vorab: die Praxiswertermittlung ist nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für den Käufer wichtig. Wie wir im Laufe des Artikels beschreiben werden, gibt es keine einfache Berechnungsformel für die Wertermittlung einer Zahnarztpraxis. Daher sollten sich Käufer und Verkäufer ein möglichst genaues Bild vom tatsächlichen Wert der Praxis erstellen lassen und verschiedene Gutachter zu Rate ziehen.

Bleiben wir fürs Erste aber bei den einfachen Grundlagen. Der Verkaufswert einer Zahnarztpraxis setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Dem tatsächlich gut ermessbaren materiellen Wert, bestehend aus der Praxis, ihrer Ausstattung und den Patientenakten. Und dem ideellen Wert, emotionalisierenden Standortfaktoren, die völlig subjektiv sein können. Es ist insbesondere der ideelle Wert der Praxis, der für die Vertragsverhandlung interessant ist. Wichtig ist aber für den Käufer, keine Entscheidung außerhalb einer vernünftigen Praxisfinanzierung zu treffen.

Das Vorgehen: Wie ermittelt man den Wert einer Zahnarztpraxis?

Die Praxiswertermittlung einer Zahnarztpraxis muss nachvollziehbar und marktkonform ermittelt werden. Für den materiellen Wert Ihrer Zahnarztpraxis spielen zunächst folgende Faktoren eine Rolle: der Liquidationswert, der steuerliche Wert und der Fortführungswert der Zahnarztpraxis. Zahnarztpraxen – aber auch andere Praxisformen – haben zudem die besondere Herausforderung, dass sich bei Ihnen bei der Praxiswertermittlung die Frage stellt: Soll der Verkehrswert der Praxis zum Stichtag der Übernahme ermittelt werden oder soll auch die zukünftig absehbare Standortentwicklung eine Rolle spielen? Die passende Antwort darauf bieten die folgenden zwei verbreiteten Methoden zur Wertberechnung.

Die Bundesärztekammer-Methode zur Praxiswertermessung

Bei der Bundesärztekammer-Methode wird der Praxiswert als Summe aus materiellem und immateriellem Wert ermittelt. Für Interessenten empfiehlt es sich, vor Ort einen Blick auf die Praxis zu werfen und Gespräche mit dem bestehenden Praxispersonal zu führen, um weitere Einblicke zu gewinnen. Die Kapitalisierungsdauer kann nach der Goodwill-Verflüchtigung oder der Praxis-Rekonstruktion berechnet werden, wobei Letztere oft bevorzugt wird, da sie einen fundierten Praxiswert liefert. Die Bundesärztekammer-Methode bietet eine einfache, aber nicht immer umfassende Lösung. Sie basiert auf Vergangenheitsdaten und berücksichtigt nicht immer die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Die modifizierte Ertragswert-Methode ist hier oft präziser, da sie in die Berechnung auch zukünftige Einnahmen und Ausgaben einbezieht.

Modifizierte Ertragswertmethode bei Zahnarzt Praxen

Die modifizierte Ertragswertmethode ermöglicht eine objektive Wertermittlung nicht nur unter Berücksichtigung des materiellen Sachwerts, sondern auch des ideellen Werts (Goodwill). Die Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Praxisstruktur und der Standort. Die Methode beruht auf einer umfassenden Analyse der Vergangenheitsdaten und basiert auf Faktoren wie dem Mitarbeiterstamm und dem Standort. Die modifizierte Ertragswertmethode bietet eine transparente und marktkonforme Möglichkeit zur Ermittlung des Praxiswerts, insbesondere bei Erbschaftsangelegenheiten, Ehescheidungen und Geschäftsauflösungen. Eine Schwäche der Methode ist die Beurteilung des Goodwill-Werts. Ein neutraler und sachkundiger Gutachter ist hier entscheidend, um eine gerechte Bewertung sicherzustellen.

Welche der beiden Methoden zur Praxiswertermessung verwendet wird, entscheiden in der Regel nicht Sie, sondern ein Gutachter. Zudem gibt es noch deutlich mehr Punkte und Faktoren zu berücksichtigen, die darüber hinaus bei der Wertermittlung einer Zahnarztpraxis eine Rolle spielen.