Unfallversicherung für Ärzte – Unfallschutz für das ganze Praxisteam
Eine Unfallversicherung für Ärzte sollte in keiner Praxis fehlen. Denn Unfälle gehören zum Leben einfach dazu – und auch im Praxisalltag können den Mitarbeitenden und Ärztinnen sowie Ärzten Unfälle passieren. Ob diese auf dem Weg von oder zur Arbeit passieren, oder in der Praxis geschehen – Dafür kommt die Berufsgenossenschaft (BG) auf. Doch, wenn auch nur ein wenig vom direkten Arbeitsweg abgewichen wird, ist dieser Schutz bereits hinfällig. Auch Unfälle in der Freizeit, im Straßenverkehr oder beim Sport – welche deutlich häufiger als Arbeitsunfälle sind – werden hier nicht mitversichert. Deshalb ist eine Unfallversicherung für Ärzte ein absolutes “Must-Have”. Doch auch hier gilt es, auf Feinheiten in der Versicherungspolice zu achten. Wir haben diese im Folgenden für Sie aufgeschlüsselt.
Die gesetzliche Versicherung kann eine umfassende Unfallversicherung für Ärzte nicht ersetzen
Alle Arbeitgebenden zahlen regelmäßig für ihre Mitarbeitenden in die Berufsgenossenschaft (BG) ein, damit die Arbeits- und Wegunfälle versichert sind. Allerdings erfasst die gesetzliche Unfallversicherung auch nur solche, die sich auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ereignet haben. Schon der Halt an in einem Coffeeshop oder das Einlösen eines Rezeptes in einer Apotheke gelten als „Umweg“. Passieren Mitarbeitenden oder Ärzten Unfälle in diesem Zeitrahmen, werden diese durch die BG nicht mitversichert. Deshalb zeigt sich in der Praxis, dass dieser gesetzliche Versicherungsschutz ausgesprochen lückenhaft ist und die Zuerkennung einer Unfall-Rente sehr häufig versagt wird. Zudem sind freiberuflich tätige und niedergelassene Ärzte bei Unfällen gar nicht in der BG erfasst, also auch nicht unfallpflichtversichert.
Diese Vorteile bietet eine betriebliche Unfallversicherung für Ärzte
Da Sie als freiberuflich tätiger und niedergelassener Arzt die gesetzliche Unfallversicherung selbst finanzieren müssen bietet sich hier auch eine betriebliche Unfallversicherung für Ärzte an. Denn diese greift bei allen Unfällen im beruflichen und auch im privaten Kontext. Eine solche Lösung bietet gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung viele Vorteile. Sie ist deutlich flexibler in der Ausgestaltung. Neben den monatlich zu begleichenden Unfallraten können Sie bei der betrieblichen Unfallversicherung auch individuelle Gliedertaxen versichern lassen.
Eine sogenannte Gliedertaxe ist in Praxen durchaus von Vorteil, wenn dort viele unterschiedliche Fertigkeiten benötigt werden, die durch einen Unfall verlorengehen oder eingeschränkt werden könnten – Etwa, wenn mehrere Hierarchien zu versichern sind, wie z.B. Ärzte, MTAs oder Laborassistenten. Welche Gliedertaxen in Ihrem Fall sinnvoll sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu einer passenden Unfallversicherung für Ärzte!
Was genau deckt eine Unfallversicherung ab?
Beim Abschluss einer Unfallversicherung für Ärzte zahlt diese, wenn eine bleibende Invalidität bei der verletzten Person, also einem Arzt, einer Ärztin oder einer mitarbeitenden Person der Praxis vorliegt. Die Auszahlung erfolgt dabei in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach dem Unfall. Sollte die versicherte Person binnen dieser Zeit sterben, muss von der Seite der Versicherung keine Leistung erbracht werden. In vielen Fällen erfolgt die Hilfe jedoch schnell und kulant.
Sie können bei einer Unfallversicherung mehrere Leistungen vereinbaren. Die nach unseren Erfahrungswerten sinnvollste Absicherung ist eine ausreichend hohe einmalige Kapitalauszahlung. Darüber hinaus sind folgende Komponenten in einer Unfallversicherung für Ärzte möglich:
- Einmalleistung: Bei einem Unfall zahlt die Versicherung in der Regel eine sechsstellige Einmalsumme.
- Unfallrente: Eine lebenslange Unfallrente ist häufig nur für Kinder und für Personen ohne Berufsunfähigkeitsschutz interessant.
- Todesfallleistung: Im Rahmen einer Unfallversicherung ist dies als Vorauszahlung sinnvoll. Zur Hinterbliebenenabsicherung sollten Sie besser eine Risikolebensversicherung nutzen.
- Krankenhaustagegeld: Liegen Sie nach einem Unfall im Krankenhaus, erhalten Sie ein festgelegtes Tagegeld.
- Beitragsrückgewähr: Bei einer Beitragsrückgewähr erhalten Sie später eine Kapitalauszahlung, sofern Sie gesund bleiben.
- Assistance-Leistungen: Hierzu zählen u.a. Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienst, Fahrdienst zu Ärzten und Behörden.
- Übergangsleistung: Wird in der Regel nach sechs Monaten und einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt.
- Kosmetische Operationen: Viele Versicherungen versichern kosmetische Operationen infolge eines Unfalls beitragsfrei mit.
- Bergungskosten: Ebenso häufig beitragsfrei sind Bergungs- und Rücktransportkosten nach einem Unfall mitversichert.