Für Ärzte

Vorschriften für Renovierung von Arztpraxen

Gesetzliche Vorschriften zur Renovierung oder Umbau einer Praxis

Für eine Arztpraxis gelten gesetzliche Vorschriften, die dringend eingehalten werden sollten. Fehlende Planung und Fehler beim Renovieren können sich verheerend auf die Praxis auswirken und zudem den Ablauf des Praxisalltags massiv stören. Unser Expertenteam greift Ihnen bei der Planung und der Einhaltung der aktuellen Arztpraxis-Vorschriften gerne unter die Arme. 

Modernisierung der Arztpraxis: Bleiben Sie stets flexibel!

Eine Arztpraxis ist eine Gewerbeimmobilie. Sie muss zuallererst eine Funktion erfüllen: dass dort bestmöglich Patienten behandelt werden können. Damit Sie die Immobilie überhaupt als Praxisräume nutzen können, müssen Sie sich zunächst an die wichtigste Vorschrift für eine Arztpraxis halten: Sie brauchen eine offizielle Nutzungsgenehmigung für Ihre Räumlichkeiten. Wenn diese gegeben ist, sollten Sie sich Gedanken um die Nutzung und eine eventuelle Modernisierung Ihrer Räume machen. 

Die Räumlichkeiten Ihrer Arztpraxis können in mehrfacher Hinsicht veraltet sein: räumlich, technisch und in Bezug auf Ihre Arbeitseffizienz. Da Sie aber Ihre Wirtschaftlichkeit und somit den Ertrag Ihrer Praxis konstant halten oder bestenfalls maximieren wollen, sollten Sie offen für Neues bleiben und sich zugunsten des Praxiserfolgs von Gewohntem trennen.  

Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine Modernisierung oder einen Umbau einer Praxis: 

  • Behindertengerecht werden: Nicht alle Praxisräume sind so gestaltet, dass sich behinderte oder alte Menschen gut darin bewegen können. Es ist daher ratsam, bei einer Modernisierung und/oder neuen Planung, die  Arztpraxis Vorschriften anzusehen, um den aktuellen Standards zu entsprechen.  
  • Rationalisierung und technischer Fortschritt: Für die Praxis wird neue Medizintechnik angeschafft, die entsprechende Umbauten erforderlich macht oder es ändern sich Tätigkeitsschwerpunkte, welche eine Änderung von Räumlichkeiten und Funktionalitäten erfordern. Immer häufiger zwingt auch der Mitarbeitermangel zu Investitionen in neue Technik, damit die Praxis effizient weiterarbeiten kann. Ebenso kann es gesetzlich verpflichtende technische Neuerungen geben, die umgesetzt werden müssen. 
  • Verstärkung: Auch die Anstellung eines zusätzlichen Arztes oder einer neuen Ärztin machen oft Umbaumaßnahmen erforderlich, um die Räume gemäß den Arztpraxis-Vorschriften anzupassen.  
  • Schäden: – etwa durch einen Brand oder einen Wasserrohrbruch – das wünscht sich niemand. Doch wenn es passiert ist, muss aufgeräumt und neu aufgebaut werden. Am besten von Spezialfirmen, die sich mit den Hygienevorschriften von Gesundheitsberufen auskennen.  
  • Neuer Standort: Eine Vergrößerung oder ein Umzug steht an. Beides geht nicht ohne Umbaumaßnahmen. Bei der Planung ist ein besonderes Augenmerk auf die aktuellen Arztpraxis-Vorschriften zu legen, da Sie durch den Neubau automatisch den neuesten Auflagen unterliegen.  
  • Nachfolgefrage: Nicht zuletzt wollen Inhaber oder Inhaberinnen ihre Praxis vor einem Verkauf aufwerten, um so die Praxisabgabe zu erleichtern und möglicherweise auch einen besseren Verkaufspreis zu erzielen.  

 

Doch egal aus welchen Gründen eine Praxis renoviert oder umgebaut wird, in jedem Fall sollten Sie Ihr Vorgehen genau planen. Bei einem Umbau müssen so viele Dinge beachtet werden, etwa die besonderen Vorschriften für Arztpraxen (s.o.), dass Sie – um zeitaufwendige Nachjustierungen zu vermeiden – um ein ausgeklügeltes Konzept einfach nicht herum können.  

Renovierung während des Praxisbetriebs – oder lieber eine Renovierungspause einlegen?

Werden die vorhandenen Räumlichkeiten renoviert, stellt sich als nächste Frage, ob während des laufenden Praxisbetriebs modernisiert werden kann oder ob der Praxisbetrieb eine Pause einlegen muss. Wird auf eine zeitweilige Praxisschließung verzichtet, ist es die hohe Kunst des Projektplaners, die Einschränkungen während der Umbaumaßnahmen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.  

Sie planen einen Praxisumbau? Dann nutzen Sie unser Angebot zu einem Informationstelefonat mit unseren Experten.  

Diese Arztpraxis-Vorschriften bei der Planung sollten Sie beachten

Bei der Planung Ihrer Arztpraxis sollten zunächst Erscheinungsbild und Funktionalität in Einklang gebracht werden. Zum anderen müssen bei der Konzipierung des Gestaltungskonzeptes geltende Gesetze, Richtlinien und Arztpraxis-Vorschriften eingehalten werden. Es ist unerlässlich, dass sich der zuständige Planer intensiv mit den geltenden Regelwerken des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzt und diese während des gesamten Planungsprozesses berücksichtigt. Hierzu zählen zum Beispiel: 

  • Landesbauordnung 
  • Arbeitsschutzgesetz 
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 
  • Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) 
  • Unfallverhütungsvorschriften 
  • DIN- und EN-Normen für Röntgenanlage und Beleuchtung 
  • Trinkwasserverordnung 
  • Hygienevorgaben nach den aktuellen RKI-Richtlinien 
  • Medizinproduktegesetz (MPG) 
  • Gefahrstoffverordnung 

Die Vorgaben der Arztpraxis Vorschriften lassen sich in ausbaurelevante und praxisspezifische Themen aufteilen. Beim Ausbau gilt die Aufmerksamkeit vor allem den Brandschutzauflagen, dem Schall- und Wärmeschutz und dass innenliegende Räume ausreichend belüftet werden. Ebenfalls einzuhalten sind die Anforderungen an Fußböden, Wände, Fenster, Türen, Verkehrswege, Fluchtwege sowie Notausgänge, Sanitär- und Personalräume. Die geltenden Angaben sind in der Landesbauordnung und Arbeitsstättenverordnung beziehungsweise den Arbeitsstättenrichtlinien der jeweiligen Bundesländer geregelt. Auch die entsprechenden DIN-Normen für Röntgenanlagen (DIN 6812), Raumbeleuchtung (DIN EN 12464-1) und barrierefreies Bauen (DIN 18040) sollten Sie bereits während der Bauphase zu berücksichtigen, um bei einer späteren Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt keine weiteren Änderungen vornehmen zu müssen. 

Zudem dürfen gewerblich genutzte Räumlichkeiten eine Raumhöhe von 2,50 Metern nicht unterschreiten. Für einen Personalraum rechnet man beispielsweise einen Quadratmeter pro ganztägig anwesende Arbeitskraft und eine Mindestfläche von sechs Quadratmetern – was das absolute Minimum darstellt. Diese und einige weitere Vorgaben sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beziehungsweise den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) näher erläutert. Für jeden einzelnen Raum, etwa einen Sterilisationsraum, Warteraum, Operationsraum, Pausenraum, Röntgenraum, Umkleideraum und Toiletten gibt es noch einmal separate Regeln, die Sie sich im Voraus sorgfältig anschauen sollten.  

Arztpraxis-Vorschriften mit Sorgfalt umsetzen – Das spart Zeit, Geld und Nerven

Dank unseres erfahrenen Architektenteams wird Ihre Praxis nicht nur höchstfunktional, sondern auch ästhetisch ansprechend nach Ihren Wünschen gestaltet werden. Entsprechend Ihres Corporate Designs wird Ihre Praxis für Ihre Patienten und Patientinnen, aber auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem neuen Glanz erstrahlen und nebenbei noch allen Arztpraxis Vorschriften entsprechen.