Konflikt-management in der Arztpraxis
Erfahren Sie, wie effektives Konfliktmanagement zu einer besseren Arbeitsatmosphäre in Arztpraxen b...
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Für eine Arztpraxis gelten gesetzliche Vorschriften, die dringend eingehalten werden sollten. Fehlende Planung und Fehler beim Renovieren können sich verheerend auf die Praxis auswirken und zudem den Ablauf des Praxisalltags massiv stören. Unser Expertenteam greift Ihnen bei der Planung und der Einhaltung der aktuellen Arztpraxis-Vorschriften gerne unter die Arme.
Eine Arztpraxis ist eine Gewerbeimmobilie. Sie muss zuallererst eine Funktion erfüllen: dass dort bestmöglich Patienten behandelt werden können. Damit Sie die Immobilie überhaupt als Praxisräume nutzen können, müssen Sie sich zunächst an die wichtigste Vorschrift für eine Arztpraxis halten: Sie brauchen eine offizielle Nutzungsgenehmigung für Ihre Räumlichkeiten. Wenn diese gegeben ist, sollten Sie sich Gedanken um die Nutzung und eine eventuelle Modernisierung Ihrer Räume machen.
Die Räumlichkeiten Ihrer Arztpraxis können in mehrfacher Hinsicht veraltet sein: räumlich, technisch und in Bezug auf Ihre Arbeitseffizienz. Da Sie aber Ihre Wirtschaftlichkeit und somit den Ertrag Ihrer Praxis konstant halten oder bestenfalls maximieren wollen, sollten Sie offen für Neues bleiben und sich zugunsten des Praxiserfolgs von Gewohntem trennen.
Werden die vorhandenen Räumlichkeiten renoviert, stellt sich als nächste Frage, ob während des laufenden Praxisbetriebs modernisiert werden kann oder ob der Praxisbetrieb eine Pause einlegen muss. Wird auf eine zeitweilige Praxisschließung verzichtet, ist es die hohe Kunst des Projektplaners, die Einschränkungen während der Umbaumaßnahmen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
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Zudem dürfen gewerblich genutzte Räumlichkeiten eine Raumhöhe von 2,50 Metern nicht unterschreiten. Für einen Personalraum rechnet man beispielsweise einen Quadratmeter pro ganztägig anwesende Arbeitskraft und eine Mindestfläche von sechs Quadratmetern – was das absolute Minimum darstellt. Diese und einige weitere Vorgaben sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beziehungsweise den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) näher erläutert. Für jeden einzelnen Raum, etwa einen Sterilisationsraum, Warteraum, Operationsraum, Pausenraum, Röntgenraum, Umkleideraum und Toiletten gibt es noch einmal separate Regeln, die Sie sich im Voraus sorgfältig anschauen sollten.
Dank unseres erfahrenen Architektenteams wird Ihre Praxis nicht nur höchstfunktional, sondern auch ästhetisch ansprechend nach Ihren Wünschen gestaltet werden. Entsprechend Ihres Corporate Designs wird Ihre Praxis für Ihre Patienten und Patientinnen, aber auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem neuen Glanz erstrahlen und nebenbei noch allen Arztpraxis Vorschriften entsprechen.